Vollstreckung eines titulierten Weiterbeschäftigungsanspruchs: BAG vom 28.02.2023 – 8 AZB 17/22

Im Verfahren nach § 888 ZPO kann der Einwand, eine konkrete Beschäftigungsmöglichkeit sei aufgrund einer unternehmerischen Organisationsentscheidung entfallen, nur Berücksichtigung finden, wenn dies unstreitig oder offenkundig ist.Der Schuldner kann, wenn er gegen den erstinstanzlichen Weiterbeschäftigungstitel Berufung einlegt, nach § 719 und §
weiterlesen