Unwirksame Versetzung – Reisekosten als Schadensersatz: BAG, Urteil vom 28.11.2019 – 8 AZR 125/18 

Befolgt der Arbeitnehmer eine unwirksame Versetzung, so ist der Arbeitgeber nach § 280 I 1 BGB zum Ersatz der zusätzlichen Reisekosten des Arbeitnehmers verpflichtet, die für die Fahrten von seiner Wohnung zu dem Arbeitsort, an den er versetzt wurde, entstehen.  Der Umstand,
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