Die Bezirksregierung Düsseldorf hat aus Anlass der Fußballeuropameisterschaft 2024 durch eine Allgemeinverfügung eine vorübergehende Lockerung beim Arbeitszeitgesetz bewilligt. Dies betrifft damit insbesondere die Austragungsorte Dortmund, Gelsenkirchen und Düsseldorf, aber auch Veranstalter von z.B. public viewing. Für den Zeitraum vom 15.05. bis zum 31.07.2024
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