Kündigung und Impfung: BAG vom 30.03.2023 – 2 AZR 309/22

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB.Die Klägerin arbeitete seit dem 01.02.2021 als medizinische Fachangestellte bei der
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