Homeoffice nicht auf Anordnung möglich – LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.11.2018 – 17 Sa 562/18 

Der Arbeitgeber ist nicht allein aufgrund seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts berechtigt, dem Arbeitnehmer Telearbeit zuzuweisen. Mit einer solchen Weisung würde der Arbeitgeber den vereinbarten Vertragsrahmen, der eine Tätigkeit in einer Betriebsstätte vorsah, überschreiten. Der das Weisungsrecht des Arbeitgebers regelnde § 106 S. 1
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