LAG Hamm, Urteil vom 23.03.2023 – 18 Sa 888/22 – jetzt rechtskräftig

Das von uns beim LAG Hamm erfolgreich geführte Berufungsverfahren gegen einen männlichen Bewerber, welcher sich auf eine Stellenausschreibung als “Sekretärin” beworben hatte und sich aufgrund einer Absage mit Blick auf sein Geschlecht diskriminiert fühlte, ist nunmehr rechtskräftig abgeschlossen. Das Bundesarbeitsgericht hat mit
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Arbeitgeber können die Dienstplaneinteilung per SMS auch an arbeitsfreien Tagen verschicken

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2023, 5 AZR 349/22 Arbeitgeber können Arbeitnehmern den Arbeitsbeginn am nächsten Arbeitstag auch während der Freizeit per SMS mitteilen. Die Kenntnisnahme solcher arbeitgeberseitigen Weisungen ist zumutbar und stellt keine Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinne dar. Entscheidungserheblich war, ob Arbeitnehmer auch
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Benachteiligungsverbote des AGG

Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ohne Zustimmung des Integrationsamts lässt i.d.R. eine Diskriminierung vermuten – BAG, Urteil vom 02. Juni 2022 – 8 AZR 191/21 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf nach § 168 SGB IX der vorherigen
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Benachteiligungsverbote des AGG

Keine mittelbare Altersdiskriminierung durch Abfindungshöchstgrenzen im Sozialplan – BAG, Urteil vom 08. Februar 2022 – 1 AZR 252/21 1. Die Regelung in einem Sozialplan, die für Abfindungen einen Höchstbetrag vorsieht (sog. Höchstbetragsregelung), benachteiligt ältere Arbeitnehmer i.d.R. nicht im Sinne von § 3
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Benachteiligungsverbote des AGG 

Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung im öffentlichen Dienst – BAG, Urteil vom 25.11.2021–8 AZR 313/20 Sachverhalt: Im November 2017 veröffentlichte der beklagte Landkreis über die Jobbörse der BfA eine Stellenausschreibung, nach der im Rechts-und Kommunalamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/einer Amtsleiters/in zu
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BAG: Spätehenklausel bei Hinterbliebenenversorgung stellt Altersdiskriminierung dar

Mit Urteil vom 04.08.2015, Az.: 3 AZR 137/13, hat das Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung Nr. 40/2015 des BAG vom 04.08.2015) entschieden, dass eine sogenannte Spätehenklausel im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung wegen Altersdiskriminierung unwirksam ist.