Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB.Die Klägerin arbeitete seit dem 01.02.2021 als medizinische Fachangestellte bei der
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Der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug mit der angebotenen Arbeitsleistung, wenn er einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zurückkehrt, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände erteilt, obwohl dieser gemäß den verordnungsrechtlichen Vorgaben bei der Einreise aufgrund der Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests und
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Ein Arbeitnehmer kann aus § 109 Abs. 1 S. 3 GewO, der denArbeitgeber zu einer Beurteilung der Leistung und des Verhaltens desArbeitnehmers verpflichtet, keinen Anspruch auf eine Dankes- undWunschformel ableiten. § 612a BGB schützt den Arbeitnehmer nicht nur vor dem Entzug einesVorteils,
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Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG kann der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Bezugszeitraum, in dessen Verlauf der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er voll erwerbsgemindert oder aufgrund einer seitdem fortbestehenden Krankheit arbeitsunfähig geworden
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Für die Parteien eines Rechtsstreits gibt es grundsätzlich keine allgemeine prozessuale Pflicht zur Auskunftserteilung. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt aber ein auf § 242 BGB gestützter materiellrechtlicher Auskunftsanspruch in Betracht, wenn zwischen den Parteien eine besondere rechtliche Beziehung besteht und die Existenz eines
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Das Bundesarbeitsgericht hält an seiner Entscheidung fest, dass ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % für Zeitungszusteller, die ihre Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit erbringen, einen angemessenen Ausgleich im Sinne von § 6 Abs. 5 ArbZG darstellt und der Schutz der Pressefreiheit nach Art.
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Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt.
Die Abstufung der Darlegungslast beim Streit über das Vorliegen einer neuen Erkrankung im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 1 und S. 2 EFZG, wonach der Arbeitnehmer Tatsachen vorzutragen hat, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung bestanden, begegnet weder
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Eine Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts wird nach § 22 AGG vermutet, wenn eine Partei darlegt und beweist, dass der Arbeitgeber ihr ein niedrigeres Entgelt zahlt als ihren zum Vergleich herangezogenen Kollegen oder Kolleginnen des anderen Geschlechts und dass sie die gleiche oder
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Der Arbeitgeber kann Annahmeverzug nach dem Ausspruch einer unwirksamen Kündigung nicht dadurch vermeiden, dass er dem Arbeitnehmer der äußeren Form nach eine Prozessbeschäftigung anbietet, ohne dass sein tatsächlicher Wille auf eine solche Beschäftigung gerichtet ist. Kündigt er dem Arbeitnehmer verhaltensbedingt fristlos und
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