Mit Urteil vom 04.08.2015, Az.: 3 AZR 137/13, hat das Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung Nr. 40/2015 des BAG vom 04.08.2015) entschieden, dass eine sogenannte Spätehenklausel im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung wegen Altersdiskriminierung unwirksam ist.