Der BGH hat mit Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12 ( BearShare ), nach der derzeit lediglich als Pressemitteilung vorliegenden Entscheidung entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht. Das Urteil des OLG Köln vom 22. Juli 2011 – 6 U 208/10 wurde aufgehoben.
Häufig verwenden Banken und Sparkassen in ihren Kreditverträgen Klauseln, wonach der Kunde als Kreditnehmer verpflichtet ist, ein sogenanntes Bearbeitungsentgelt bzw. eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Hier lohnt sich für die Kreditnehmer nach den jüngsten Entscheidungen mehrerer Oberlandesgerichte ein genauer Blick in den Darlehensvertrag,
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