Benachteiligungsverbote des AGG 

Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung im öffentlichen Dienst – BAG, Urteil vom 25.11.2021–8 AZR 313/20 Sachverhalt: Im November 2017 veröffentlichte der beklagte Landkreis über die Jobbörse der BfA eine Stellenausschreibung, nach der im Rechts-und Kommunalamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/einer Amtsleiters/in zu
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Arbeitnehmerstatus eines Sportfotografen

1. In einem Kündigungsschutzverfahren hat das Gericht inzident zu prüfen, ob das Rechtsverhältnis der Parteien zum Zeitpunkt der Kündigung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist. 2. Die Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines selbständigen Unternehmers richtet sich seit dem 1. April 2017
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Bundesarbeitsgericht Entscheidung 9 AZR 266/20 vom 20.12.2022: Resturlaubsansprüche verjähren (im bestehenden Arbeitsverhältnis) nicht automatisch

Der Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr erlischt nach der gesetzlichen Regelung gemäß § 7 BUrlG, wenn dieser nicht bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres oder im Falle einer Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres gewährt und genommen wurde. Urlaub, der wegen
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Benachteiligungsverbote wegen des Geschlechts im Sinne des AGG, hier: Schwangerschaft und Fragerechte des Arbeitgebers

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat sich in einem aktuellen Urteil vom 26.01.2022 – Az. 3 Sa 1087/21 – mit der Benachteiligung einer Arbeitnehmerin hinsichtlich der Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft im Rahmen der Einstellung und den Folgefragen der Anfechtung der auf den Vertragsschluss
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BAG: Spätehenklausel bei Hinterbliebenenversorgung stellt Altersdiskriminierung dar

Mit Urteil vom 04.08.2015, Az.: 3 AZR 137/13, hat das Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung Nr. 40/2015 des BAG vom 04.08.2015) entschieden, dass eine sogenannte Spätehenklausel im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung wegen Altersdiskriminierung unwirksam ist.

BGH: Anschlussinhaber haftet nicht für Urheberrechtsverletzung (Filesharing) volljähriger Familienangehöriger

Der BGH hat mit Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12 ( BearShare ), nach der derzeit lediglich als Pressemitteilung vorliegenden Entscheidung entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht. Das Urteil des OLG Köln vom 22. Juli 2011 – 6 U 208/10 wurde aufgehoben.