Erfolglose Verfassungsbeschwerden wegen der Verurteilung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns für die Mitarbeit in einem Yoga- und Meditationszentrum – Beschlüsse vom 02.07.2024, 1 BvR 2244/23 und 1 BvR 2231/23

In Ergänzung zu unserem Beitrag vom 26.05.2024 hinsichtlich der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Frage des Arbeitsnehmerbegriffs und des darauf resultierenden Mindestlohnanspruchs hat das Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen.

 In der Pressemitteilung vom heutigen Tage heißt es:

„Es kann offenbleiben, ob die Annahme des Bundesarbeitsgerichts, bei dem Beschwerdeführer handele es sich nicht um eine Religionsgemeinschaft, mit Art. 4 Abs. 1 und 2 Grundgesetz vereinbar ist. Denn es ist weder dargelegt noch sonst ersichtlich, dass die von den Klägerinnen geleisteten Dienste der Aufrechterhaltung des Beherbergungs- und Seminarbetriebs des Vereins und des Vertriebs von Yoga-Produkten, um deren arbeitsrechtliche Beurteilung es hier geht, für sich genommen religiös geprägt waren.“