Eine Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts wird nach § 22 AGG vermutet, wenn eine Partei darlegt und beweist, dass der Arbeitgeber ihr ein niedrigeres Entgelt zahlt als ihren zum Vergleich herangezogenen Kollegen oder Kolleginnen des anderen Geschlechts und dass sie die gleiche oder
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Der Arbeitgeber kann Annahmeverzug nach dem Ausspruch einer unwirksamen Kündigung nicht dadurch vermeiden, dass er dem Arbeitnehmer der äußeren Form nach eine Prozessbeschäftigung anbietet, ohne dass sein tatsächlicher Wille auf eine solche Beschäftigung gerichtet ist. Kündigt er dem Arbeitnehmer verhaltensbedingt fristlos und
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Ergibt die Auslegung einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung, dass die Betriebsparteien eine abschließende Regelung dazu getroffen haben, in welchen Fällen eine Leistungsprämie zu kürzen ist, scheidet ein Rückgriff auf den allgemeinen Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“ aus. Dies gilt auch dann, wenn der
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Der Arbeitnehmer kann nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO nach Ende des Arbeitsverhältnisses regelmäßig die Löschung bzw. Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte verlangen. Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO kann neben dem Arbeitgeber auch eine Person sein, die
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In einem Kündigungsschutzprozess besteht nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung und der Zivilprozessordnung grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaß-nahme des Arbeitgebers nicht vollständig
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Es könnte eine Rechtsprechungsänderung folgen, wonach zukünftig Verstöße gegen die Pflicht zur Massenentlassungsanzeige nicht mehr zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen. Bislang war ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass Fehler bei der Konsultation und Anzeige von Massenentlassungen regelmäßig zur Unwirksamkeit ausgesprochener Kündigungen führten. Nun
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Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehören zu den rechtlichen Folgen im Sinne von § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB, über die unterrichtet werden muss, zunächst die sich unmittelbar aus dem Betriebsübergang als solchem ergebenden Rechtsfolgen. Dies erfordert einen Hinweis auf
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Das Bundesarbeitsgericht hält weiter an seiner Rechtsprechung fest, dass Mängel bei der Sozialauswahl nicht automatisch zu einer unwirksamen betriebsbedingten Kündigung führen. Der Arbeitgeber hat, da auch ein mangelhaftes Auswahlverfahren zu einem objektiv vertretbaren Auswahlergebnis führen kann, im Prozess die Möglichkeit aufzuzeigen, dass
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Ein dringendes betriebliches Erfordernis, das einer Weiterbeschäftigung entgegensteht, ist gegeben, wenn aufgrund der unternehmerischen Entscheidung ein Bedürfnis für die Beschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entfallen ist. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht gehalten, nicht mehr benötigte Arbeitsplätze und Arbeitskräfte weiterhin zu besetzen bzw.
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Bei beleidigenden und menschenverachtenden Äußerungen über Betriebsangehörige in einer aus sieben Teilnehmern bestehenden privaten Chatgruppe bedarf es einer besonderen Darlegung, warum der Arbeitnehmer berechtigt erwarten durfte, seine Äußerungen würden von keinem der Beteiligten an Dritte weitergegeben.Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter
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