Benachteiligungsverbote des AGG Teil 2
Entschädigungsanspruch schwerbehinderter Stellenbewerber LAG Köln, Urteil vom 10. November 2021 – 3 Sa 1187/20
Die Kausalität eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot nach § 7 Abs. 1 AGG aufgrund unterbliebener Einladung eines schwerbehinderten Menschen zu einem Vorstellungsgespräch ist dann nicht gegeben, wenn der Arbeitgeber darlegt und beweist, dass die Bewerbung des schwerbehinderten Bewerbers nicht berücksichtigt worden ist, weil der Bewerberpool trotz weiter laufender Stellenanzeige geschlossen worden ist und keine späteren Bewerbungen bedacht wurden.