Betriebsrat – Mitbestimmung – Handyverbot : BAG vom 17.10.2023 – 1 ABR 24/22
Dem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht zu, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die private Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit untersagt, um eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung sicherzustellen.